Die Unternehmensverbände zur angeblich geplanten Umstellung des Verfahrens zur Festsetzung eines Landesmindestlohns
Die Unternehmensverbände nehmen Berichte über eine angeblich geplante Erhöhung des Landesmindestlohns zum 1. April auf 12 Euro sowie eine Änderung des Verfahrens zur Festsetzung dieses Landesmindestlohns mit großer Verärgerung zur Kenntnis. Danach soll Orientierungspunkt für den Landesmindestlohn künftig nicht mehr die Empfehlung der Mindestlohnkommission sein, sondern starr die unterste Stufe im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder.
„Der Senat will sich durch diese Aktion offenbar der Landesmindestlohnkommission entledigen ‑ und damit unangenehme Diskussionen über die Folgen seines politischen Handelns vermeiden“, so Cornelius Neumann-Redlin, Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände und Mitglied der Landesmindestlohnkommission.
Während andere Länder ihre Landesmindestlöhne mit Blick auf die Bundesregelung (zuletzt aktualisiert durch den Beschluss der Mindestlohnkommission im Bund vom 30. Juni 2020) abschaffen, leistet sich das Haushaltsnotlageland Bremen eine besonders teure Regelung, wenn künftig die Einstiegsentgelte des Öffentlichen Dienstes zugleich den Landesmindestlohn darstellen. Es handelt sich um ein politisches Prestigeprojekt der Regierungskoalition, dem jedoch ökonomische und weitere rationale Gründe entgegenstehen. Einziges – und erklärtes – Ziel ist es, Berlin im Hinblick auf eine Erhöhung des Bundesmindestlohns „vor sich her zu treiben“. Dass dies erhebliche Kostensteigerungen für den bremischen Haushalt zur Folge hat, scheint der Senat zu ignorieren.
Der Standort- und Wettbewerbsnachteil bremischer Firmen gegenüber jenen im niedersächsischen Umland wird durch die vorgeschlagene Erhöhung des Landesmindestlohns vertieft. Es ist nicht nachvollziehbar, dass einerseits stets die Notwendigkeit eines abgestimmten Vorgehens mit Niedersachsen betont wird (etwa völlig zu Recht in der aktuellen Corona-Situation), andererseits jedoch ein Mindestlohngefälle von aktuell dann immerhin 2,62 € je Stunde (Bremen lt. Empfehlung der Landesmindestlohnkommission: 12,12 €, Niedersachsen: 9,50 €) etabliert wird, weil Niedersachsen den Bundesmindestlohn anwendet.
Besonders problematisch ist aus Sicht der Unternehmensverbände die Tatsache, dass gerade das Einstiegsentgelt des Öffentlichen Dienstes zugrunde gelegt wird: Tarifverhandlungen dort orientieren sich nicht an der Situation der realen Wirtschaft. Stattdessen werden Entgeltsteigerungen rein politisch festgelegt mit der Folge, dass der Steuerzahler „die Zeche zahlt“. Dessen Interessen sind bei Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst in der Vergangenheit immer ignoriert worden, wenn es einer politisch gewollten Einigung bedurfte.
Ein politisch festgesetzter Landesmindestlohn bringt ein insgesamt ausbalanciertes Tarifsystem aus dem Gleichgewicht, das eine Vielzahl von Vereinbarungen über Branchenmindestlöhne eindrucksvoll bestätigt. Durch ihn werden auch und gerade in Bremen und Bremerhaven die von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden vereinbarten unteren Tarifentgelte in einer Vielzahl von Branchen sehenden Auges ausgehebelt – und dies erst recht durch die sachfremde Orientierung am Öffentlichen Dienst.
Die Unternehmensverbände fordern den Senat auf, in seiner morgigen Sitzung eine Umstellung des Verfahrens auf Festsetzung des Landesmindestlohns und eine Erhöhung desselben auf 12 Euro zu unterlassen.
Ansprechpartner
Cornelius Neumann-Redlin
Hauptgeschäftsführer
Telefon 0421/36802-33; Mobil: 0170/90 57 157
cneumann@uvhb.de