Gerne geben wir Ihnen die wesentlichen Informationen zum aktuellen Stand der Bremer Ausbildungsumlage. Mit deren Inkrafttreten müssen viele Unternehmen erstmalig für das Meldejahr 2024 bis zum 28. Februar 2025 die entsprechenden Daten über das digitale Meldeportal abgeben.
Um etwaige Fragen im Vorfeld zu klären, hat die Handelskammer Bremen eine Handlungsempfehlung veröffentlicht, die die wichtigsten Themen rund um die Ausbildungsumlage aufgreift. Bei konkreten Fragen verweisen wir auf die senatorische Behörde (ausbildungsfonds@arbeit.bremen.de), die Anfragen per Mail innerhalb eines akzeptablen Zeitfensters beantwortet.
Wir weisen außerdem darauf hin, dass die Angaben im Portal auf jeden Fall innerhalb der Frist gemacht werden sollten! Danach wird automatisch der Abgabebescheid erstellt. Eine Einzelprüfung findet derzeit laut unserer Information nicht statt.
Sollten Sie beabsichtigen, gegen den die Abgabe feststellenden Bescheid einen Rechtsbehelf einzulegen, so ist zu berücksichtigen, dass dieser Sie nicht von der fristgerechten Abgabe der Meldung entbindet.