Die Tarifvereinbarungen mit den Gewerkschaften über Löhne und Gehälter, Ausbildungsvergütungen, Arbeitszeiten und Urlaub sowie über sonstige Arbeitsbedingungen gehören zu den Kernaufgaben jedes Arbeitgeberverbandes. Die Unternehmensverbände im Lande Bremen als Dachorganisation koordinieren die Tarifpolitik ihrer Verbände. Der Abschluss von Tarifverträgen selbst ist Sache der Mitgliedsverbände.